Gesetze
Gesetz wird geladen …
Der NRW.BANK werden folgende Aufgaben und Geschäfte zur ausschließlichen Wahrnehmung übertragen:
die Durchführung der Richtlinien über die Gewährung von Zuwendungen für eine “Ressourceneffiziente Abwasserbeseitigung NRW II“ vom 10. April 2017 (MBl. NRW. 2017 S. 373), die zuletzt durch Runderlass vom 8. Dezember 2022 (MBl. NRW. 2022 S. 1030) geändert worden sind, als Bewilligungsbehörde,
die Durchführung der Richtlinien über die Gewährung von Zuwendungen für eine zukunftsfähige und nachhaltige Abwasserbeseitigung in Nordrhein-Westfalen vom 24. Oktober 2023 (MBl. NRW. 2023 S. 1174), die durch den Runderlass vom 2. Mai 2024 (GV. NRW. 2024 S. 615) geändert worden ist, als Bewilligungsbehörde,
die Unterstützung im Rahmen der Richtlinie ÖKOPROFIT vom 12. Juni 2020 (MBl. NRW. 2020 S. 357) und
die Durchführung der Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Durchführung von Beratungsprojekten zur betrieblichen Klimaanpassung in Nordrhein-Westfalen vom 10. Juni 2025 (MBl. NRW. 2025 S. 863) als Bewilligungsbehörde.
Die Einzelheiten der Übertragung der Aufgaben und Geschäfte auf die NRW.BANK werden soweit erforderlich mittels öffentlich-rechtlicher Verträge geregelt.
Der NRW.BANK wird die Durchführung des Bürgerenergiefonds NRW gemäß der Richtlinie Bürgerenergiefonds NRW vom 27. November 2024 (Ministerialblatt Ausgabe 2024…
Die Einzelheiten der Übertragung der Aufgaben und Geschäfte auf die NRW.BANK werden soweit erforderlich mittels öffentlich-rechtlicher Verträge geregelt.
Die Einzelheiten der Übertragung der Aufgaben und Geschäfte auf die NRW.BANK werden soweit erforderlich mittels öffentlich-rechtlicher Verträge geregelt.
Die Einzelheiten der Übertragung der Aufgaben und Geschäfte auf die NRW.BANK werden soweit erforderlich mittels öffentlich-rechtlicher Verträge geregelt.
Die Einzelheiten der Übertragung der Aufgaben und Geschäfte auf die NRW.BANK werden soweit erforderlich mittels öffentlich-rechtlicher Verträge geregelt.
Der NRW.BANK wird die Durchführung des Programms "Förderprogramm zur Unterstützung bei der Schaffung von angemessenem Wohneigentum" als Aufgabe zur…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.