UnbBeschErtV — InhaltsübersichtGesetzgeltende Fassung§ 8 UnbBeschErtVVerordnung über das Verfahren bei der Erteilung von Unbedenklichkeitsbescheinigungen für andere Spiele im Sinne des § 33d Abs. 1 der Gewerbeordnung § 7(Inkrafttreten) § 7