Verordnung über die Festlegung einer Besoldungshöchstgrenze für den Dienstposten des Geschäftsführers oder der Geschäftsführerin der Unfallkasse Saarland Vom 17. Januar 2006
Diese Verordnung tritt am Tage nach ihrer Verkündung in Kraft.
§ 2 UnfKassGFBesHGrenzV SL
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