§ 21 UErgG 3Drittes Umstellungsergänzungsgesetz
Dieses Gesetz tritt am Tage nach seiner Verkündung in Kraft.
§ 28 UErgG 2Gesetz über die Ergänzung von Vorschriften des Umstellungsrechts
Dieses Gesetz tritt mit dem ersten Tage des auf die Verkündung folgenden Monats in Kraft.
§ 36 VerkSiGGesetz zur Sicherstellung des Verkehrs
Dieses Gesetz tritt am Tage nach seiner Verkündung in Kraft.