§ 28 UErgG 2Gesetz über die Ergänzung von Vorschriften des Umstellungsrechts
Dieses Gesetz tritt mit dem ersten Tage des auf die Verkündung folgenden Monats in Kraft.
§ 58 UErgGGesetz über die Ergänzung von Vorschriften des Umstellungsrechts und über die Ausstattung der Berliner Altbanken mit Ausgleichsforderungen
Dieses Gesetz tritt am ersten Tage des zweiten Kalendermonats in Kraft, der auf die Verkündung dieses Gesetzes im Bundesgesetzblatt folgt.
§ 10 UErgGDV 2Zweite Durchführungsverordnung zum Gesetz über die Ergänzung von Vorschriften des Umstellungsrechts und über die Ausstattung der Berliner Altbanken mit Ausgleichsforderungen (Umstellungsergänzungsgesetz) (Anmeldung von Ansprüchen aus Schuldverschreibungen Berliner Altbanken)
Die Verordnung tritt am Tage nach ihrer Verkündung in Kraft.
§ 36 VerkSiGGesetz zur Sicherstellung des Verkehrs
Dieses Gesetz tritt am Tage nach seiner Verkündung in Kraft.
§ 13 ÜblG 5Gesetz zur Überleitung von Lasten und Deckungsmitteln vom Saarland auf den Bund
Dieses Gesetz tritt am Tage nach seiner Verkündung in Kraft.