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Diese Verordnung tritt am 1. Januar 2024 in Kraft und vorbehaltlich der Regelung in Absatz 2 mit Ablauf des 31. Januar 2027 außer Kraft.
Für den Fall, dass die Rechtsverordnung des Bundes über die Festsetzung der Länderschlüsselzahlen und über die Ermittlung der Schlüsselzahlen für die Aufteilung des Gemeindeanteils an der Umsatzsteuer nach § 5a des Gemeindefinanzreformgesetzes für die Jahre 2027, 2028 und 2029 bis zum 1. Januar 2027 noch nicht in Kraft getreten ist, erfolgt die Aufteilung der Zahlungen gemäß § 2 weiterhin nach den in der Anlage festgesetzten Schlüsselzahlen. Die Zahlungen sind mit der nächstmöglichen ordentlichen Zahlung zu verrechnen. Die Landesregierung Nordrhein-Westfalen Der Ministerpräsident Der Minister der Finanzen Für die Ministerin für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung Die Ministerin für Kultur und Wissenschaft Zum Textanfang
Für den Fall, dass die Verordnung über die Aufteilung und Auszahlung des Gemeindeanteils an der Einkommensteuer und die Abführung der Gewerbesteuerumlage für…
Diese Verordnung tritt am 1. Januar 2024 in Kraft und am 31. Dezember 2026 außer Kraft. Die Ministerin für Kinder, Jugend, Familie, Gleichstellung, Flucht und…
Diese Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft. Das für Digitalisierung zuständige Ministerium berichtet dem Landtag bis zum 30. April 2025 über die…
Diese Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft und am 31. Dezember 2032 außer Kraft. Der Minister der Finanzen des Landes Nordrhein-Westfalen Zum…
Diese Verordnung tritt am 1. Januar 2026 in Kraft. Gleichzeitig tritt die Entschädigungsverordnung Nordrhein-Westfalen vom 26. September 2023 (GV. NRW. S. 1140)…
Diese Verordnung tritt am 1. Juni 2018 in Kraft und am 31. Mai 2028 außer Kraft. Der Minister für Wirtschaft, Innovation, Digitalisierung und Energie des Landes…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.