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Die Höhe der Zahlungen ergibt sich für die ersten drei Quartale aus der vom Bundesministerium der Finanzen gemäß § 17 Absatz 1 des Finanzausgleichsgesetzes vom 20. Dezember 2001 (BGBl. I S. 3955, 3956) in der jeweils geltenden Fassung berechneten Höhe des Gemeindeanteils an der Umsatzsteuer für den jeweiligen Zeitraum, soweit er auf das Land Nordrhein-Westfalen entfällt.
Im Dezember ist jeweils eine Abschlagszahlung auf das vierte Quartal in Höhe des Zahlungsbetrags für das jeweils dritte Quartal anzuweisen. Der Abrechnungsbetrag für das jeweils vierte Quartal ergibt sich aus der vom Bundesministerium der Finanzen gemäß § 17 Absatz 1 des Finanzausgleichsgesetzes berechneten Höhe des Gemeindeanteils an der Umsatzsteuer im jeweiligen Zeitraum, soweit er auf das Land Nordrhein-Westfalen entfällt, abzüglich der im Dezember geleisteten Abschlagszahlung.
Die Zahlungen gemäß Absatz 1 erfolgen jeweils im April, Juli und Oktober am jeweils letzten Bankarbeitstag in Frankfurt am Main vor Ultimo. Die Abschlagszahlung gemäß Absatz 2 Satz 1 erfolgt jeweils im Dezember am vorletzten Bankarbeitstag in Frankfurt am Main vor dem 24. Dezember, die Zahlung oder Erstattung aus der Schlussabrechnung gemäß Absatz 2 Satz 2 erfolgt am jeweils letzten Bankarbeitstag in Frankfurt am Main vor Ultimo im Januar des Folgejahres.
Kommentierung und frühere Fassungen sind noch nicht im Bestand.
Im Dezember ist jeweils eine Abschlagszahlung auf das vierte Quartal in Höhe von 110 Prozent der Zahlung für das dritte Quartal anzuweisen. Der…
Vorauszahlungen auf die Abrechnung sind im jeweils vierten Quartal zu den in § 2 Absatz 3 Satz 1 und 2 festgesetzten Terminen in Höhe der Abschlagszahlungen für…
Auf den Länderanteil an der durch Bundesfinanzbehörden verwalteten Umsatzsteuer entrichtet das Bundesministerium der Finanzen am 15. eines jeden Monats eine…
Der auf die Gemeinden entfallende Betrag nach Absatz 1 wird mit je einem Viertel zu den in der Verordnung über die Aufteilung und Auszahlung des Gemeindeanteils…
Auf den Länderanteil nach § 1 Absatz 1 des Finanzausgleichsgesetzes an der durch Bundesfinanzbehörden verwalteten Einfuhrumsatzsteuer entrichtet das…
Der auf die Gemeinden entfallende Betrag nach Absatz 1 Satz 2 wird mit je einem Viertel zu den in der Verordnung über die Aufteilung und Auszahlung des…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.