Verordnung über die Aufteilung des Gemeindeanteils an der Umsatzsteuer und die Weiterverteilung auf die Gemeinden Vom 19. Februar 1998
Die vom Bund berechneten, den saarländischen Kommunen zustehenden Gemeindeanteile an der Umsatzsteuer werden auf einem Verwahrkonto der Landeshauptkasse gebucht.
§ 2 UStGemAntV SL
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