UStGemAntV SL — InhaltsübersichtGesetzgeltende FassungSachgebietSteuern und Abgaben§ 3 UStGemAntV SLVerordnung über die Aufteilung des Gemeindeanteils an der Umsatzsteuer und die Weiterverteilung auf die Gemeinden Vom 19. Februar 1998 § 2§ 4 Leichte Sprache BarrierefreiDen Gemeinden werden die vom Bund abgerechneten Beträge jeweils am ersten des Monats, erstmals am 1. März 1998, zugewiesen. § 2§ 4