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Zur Trennung von anderen Gefangenen, namentlich von Strafgefangenen, erfolgt der Vollzug der Untersuchungshaft in besonderen Abteilungen der Anstalten oder in Untersuchungshaftanstalten. Männer und Frauen sind entsprechend zu trennen.
Ausnahmen von Absatz 1 Satz 1 sind mit Zustimmung der Untersuchungsgefangenen zulässig oder wenn sie zur Erreichung des Zwecks der Untersuchungshaft, aus Gründen der Sicherheit oder Ordnung, aus Gründen der Vollzugsorganisation oder anderen wichtigen Gründen erforderlich sind. Von dem Grundsatz nach Absatz 1 Satz 2 kann abgewichen werden,
zum Zweck der medizinischen Behandlung oder wenn dies vorübergehend aus dringenden Gründen der Vollzugsorganisation erforderlich ist oder
im Einzelfall unter Berücksichtigung der Persönlichkeit und Bedürfnisse der Untersuchungsgefangenen und der Sicherheit oder Ordnung der Anstalt, einschließlich der Bedürfnisse der übrigen Untersuchungsgefangenen.
Bei Untersuchungsgefangenen, die sich aufgrund ihrer geschlechtlichen Identität weder dem männlichen noch dem weiblichen Geschlecht zugehörig empfinden oder deren Geschlechtsangabe in ihrem amtlichen Personenstandseintrag „divers“ lautet oder keine Angabe zum Geschlecht enthält, erfolgt die Unterbringung unter Berücksichtigung der Umstände des Einzelfalls, insbesondere der Persönlichkeit und Bedürfnisse der Untersuchungsgefangenen, und der Sicherheit oder Ordnung der Anstalt, einschließlich der Bedürfnisse der übrigen Untersuchungsgefangenen.
Von der getrennten Unterbringung nach den Absätzen 1 und 2 darf abgewichen werden, um dem Gefangenen die Teilnahme an Behandlungsmaßnahmen in einer anderen…
im Einzelfall unter Berücksichtigung der Persönlichkeit und Bedürfnisse der Untergebrachten, der Erreichung der Vollzugsziele und der Sicherheit oder Ordnung…
Von einer getrennten Unterbringung volljähriger junger Untersuchungsgefangener nach Absatz 1 Satz 2 darf in Einrichtungen des Erwachsenenvollzuges nur zur…
im Einzelfall unter Berücksichtigung der Persönlichkeit und Bedürfnisse der Gefangenen, der Erreichung des Vollzugsziels und der Sicherheit oder Ordnung der…
bei einer nicht nur vorübergehenden Abweichung der Geschlechtsidentität von dem personenstandsrechtlichen Geschlechtseintrag, sofern Gründe der Sicherheit oder…
im Einzelfall unter Berücksichtigung der Persönlichkeit und Bedürfnisse der Gefangenen, der Erreichung des Vollzugsziels und der Sicherheit oder Ordnung der…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.