Gesetze
Gesetz wird geladen …
Untersuchungsgefangene werden von Gefangenen, an denen eine andere Haftart vollzogen wird, namentlich von Strafgefangenen, getrennt untergebracht. Ausnahmen sind nur mit Zustimmung der einzelnen Untersuchungsgefangenen zulässig.
Junge Untersuchungsgefangene (§ 66 Abs. 1) werden von den übrigen Untersuchungsgefangenen und von Gefangenen, an denen eine andere Haftart vollzogen wird, getrennt untergebracht. Hiervon kann mit Zustimmung der jungen Untersuchungsgefangenen abgewichen werden, wenn eine Vollzugsgestaltung nach den Bestimmungen des Teils 11 gewährleistet bleibt und schädliche Einflüsse auf diese nicht zu befürchten sind.
Untersuchungsgefangene unterschiedlichen Geschlechts werden getrennt voneinander untergebracht. Davon kann im Einzelfall unter Berücksichtigung der Persönlichkeit und der Bedürfnisse der Untersuchungsgefangenen, der Erreichung des Vollzugsziels sowie der Sicherheit und Ordnung der Anstalt, einschließlich der Bedürfnisse der übrigen Gefangenen abgewichen werden.
Eine gemeinsame Unterbringung zum Zweck der medizinischen Behandlung sowie gemeinsame Maßnahmen, insbesondere Arbeit und Berufs- und Schulausbildung, sind zulässig.
Untersuchungsgefangene werden von Gefangenen anderer Haftarten, namentlich von Strafgefangenen, getrennt untergebracht. Ausnahmen sind zulässig Darüber hinaus…
§ 11 Absatz 3 wird wie folgt gefasst: „(3) Untersuchungsgefangene unterschiedlichen Geschlechts werden getrennt voneinander untergebracht. Davon kann im…
Gefangene unterschiedlichen Geschlechts werden getrennt voneinander untergebracht. Eine gemeinsame Unterbringung zum Zweck der medizinischen Behandlung und…
Bei jungen Untersuchungsgefangenen erfolgt der Vollzug der Untersuchungshaft in besonderen Abteilungen der Anstalten oder sonstiger Einrichtungen des…
Gefangene unterschiedlichen Geschlechts werden getrennt voneinander untergebracht. Eine gemeinsame Unterbringung zum Zweck der medizinischen Behandlung und…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.
Kommentierungen sind noch nicht im Bestand.