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1Nach der Zulassung kann der Antrag nicht mehr geändert werden. 2Er kann bis zum Beginn der Unterstützungsfrist zurückgenommen werden. 3Der Zulassungsantrag gilt als zurückgenommen, wenn die Zahl der ihn Unterstützenden unter 5.000 sinkt. 4Die Rücknahme erfolgt durch schriftliche und handschriftlich unterzeichnete Erklärung gegenüber dem Ministerium für Inneres und Sport.
1Die Landesregierung stellt die Rücknahme des Zulassungsantrags fest. 2Die Entscheidung ist der Vertrauensperson zuzustellen und im Amtsblatt des Saarlandes zu veröffentlichen.