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Das Ministerium bestimmt eine Beamtin oder einen Beamten der Ämtergruppe der Laufbahn der Laufbahngruppe 2, zweites Einstiegsamt, der Staatlichen Arbeitsschutzverwaltung zur Ausbildungsleitung sowie geeignete Beschäftigte der Ämtergruppe der Laufbahn der Laufbahngruppe 2, erstes Einstiegsamt, die erfolgreich den Vorbereitungsdienst für den technischen Verwaltungsdienst in der staatlichen Arbeitsschutzverwaltung absolviert haben, zu deren Unterstützung. Die Ausbildungsleitung überwacht die Einhaltung des Ausbildungsplans, organisiert und führt die zentralen Lehrgänge durch und betreut die Anwärterinnen und Anwärter während der Ausbildungszeit.
Die Leitung der Ausbildungsbehörde bestimmt eine geeignete Beamtin oder einen geeigneten Beamten der Ämtergruppe der Laufbahn der Laufbahngruppe 2, zweites Einstiegsamt, aus den Dezernaten Betrieblicher Arbeitsschutz oder Technischer Arbeitsschutz zum Ausbildungsbeauftragten. Die oder der Ausbildungsbeauftragte ist für die Ausbildung der Anwärterinnen und Anwärter in der Ausbildungsbehörde verantwortlich. Die oder der Ausbildungsbeauftragte erstellt im Einvernehmen mit der Ausbildungsleitung einen Ausbildungsplan nach dem Muster der Anlage 3.
Die Leitung der Ausbildungsbehörde bestimmt geeignete Beamtinnen und Beamte der Arbeitsschutzdezernate der Bezirksregierung zu Ausbildenden. Diese Personen unterstützen die Ausbildungsbeauftragte oder den Ausbildungsbeauftragten und überwachen insbesondere die Einhaltung des Ausbildungsplans.
Für die Ausbildung in einer Fachaufgabe, der Dezernate Betrieblicher Arbeitsschutz oder Technischer Arbeitsschutz der Bezirksregierungen, ist die Dezernentin oder der Dezernent dieser Fachaufgabe verantwortlich.
Die Leitung der Ausbildungsbehörde bestimmt im Einvernehmen mit dem Ministerium eine geeignete Person mit der Laufbahnbefähigung für das zweite Einstiegsamt der…
Die Leitung der Ausbildungsbehörde bestimmt geeignete Beamtinnen und Beamte der Arbeitsschutzdezernate der Bezirksregierungen zu Ausbildenden. Diese Personen…
Die Leitung der Ausbildungsbehörde bestimmt eine geeignete Beamtin oder einen geeigneten Beamten der Ämtergruppe des zweiten Einstiegsamtes der Laufbahngruppe 2…
Die Leiterin oder der Leiter der Ausbildungsbehörde beauftragt eine geeignete Beamtin oder einen geeigneten Beamten des technischen Dienstes der Ämtergruppe des…
Von der Einstellungsbehörde ist eine Beamtin oder ein Beamter, die oder der die Laufbahnprüfung des zweiten Einstiegsamtes der Laufbahngruppe 2 des…
Die Leitung der Ausbildungsbehörde bestimmt im Einvernehmen mit dem Ministerium eine geeignete Person mit der Laufbahnbefähigung für das zweite Einstiegsamt der…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.