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Die Anwärterinnen und Anwärter werden zu den Inhalten der fachlichen Themen 2.1 bis 2.10 des Musterausbildungsplans in insgesamt vier Klausuren von jeweils drei Stunden Dauer überwiegend verständnisorientiert geprüft. Zwei der Klausuren haben arbeitsschutzfachliche und zwei der Klausuren verwaltungsrechtliche Schwerpunkte. Diese Klausuren werden anonym und zeitnah im Anschluss an die jeweiligen Ausbildungslehrgänge durchgeführt. Die Ausbildungsleitung legt die Klausurvorschläge dem Vorsitz des Prüfungsausschusses vor, der die Klausuraufgaben festlegt.
Den Anwärterinnen und Anwärtern ist Gelegenheit zur Vorbereitung auf die Klausuren zu geben. Hierfür sind sie einen Arbeitstag vor der jeweiligen Klausur von anderen Aufgaben freizustellen.
Für jede Klausur steht den Anwärterinnen und Anwärtern eine Bearbeitungszeit von vier Zeitstunden zur Verfügung.
Die Anwärterinnen und Anwärter werden zu den Inhalten der fachlichen Themen 2.1 bis 2.8 der Anlage 1 in insgesamt vier Klausuren von jeweils zwei Stunden Dauer…
Die Referendarinnen oder Referendare werden zu den Inhalten der fachlichen Themen 2.1 bis 2.9 des Musterausbildungsplans in insgesamt vier Klausuren von jeweils…
Nach Ende des Ausbildungsabschnittes I der Anlage 1 ist innerhalb eines Zeitraums von zwei Wochen je eine Prüfungsklausur aus den Stoffgebieten…
Den Anwärterinnen und Anwärtern ist Gelegenheit zur Vorbereitung auf die mündliche Prüfung zu geben. Hierfür sind sie zehn Arbeitstage vor Beginn der mündlichen…
Den Anwärterinnen und Anwärtern ist Gelegenheit zur Vorbereitung auf die mündliche Prüfung zu geben. Hierfür sind sie zehn Arbeitstage vor Beginn der mündlichen…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.