Gesetze
Gesetz wird geladen …
Die Ausbildungsleitung bestimmt die aufsichtführende Person (Aufsicht). Der Aufsicht sind die Aufgaben durch den Vorsitz des Prüfungsausschusses, bei dessen Verhinderung durch die Ausbildungsleitung, in einem versiegelten Umschlag zu übergeben. Die Aufsicht öffnet den Umschlag zu Beginn der Klausur in Gegenwart der Anwärterinnen und Anwärter.
Der Verlauf der Klausur richtet sich nach den Vorgaben der Anlage 4c.
Der Verlauf der Klausur richtet sich nach den Vorgaben der Anlage 4 c.
Der Verlauf der Klausur richtet sich nach den Vorgaben der Anlage 4 c.
Die oder der Vorsitzende des Prüfungsausschusses bestimmt bei den Prüfungsklausuren, wer die Aufsicht führt. Vor Beginn der Prüfungsklausuren ist auf die Folgen…
Die Prüfungen werden vom Prüfungsausschuss unter Leitung des Vorsitzes abgenommen.
Die Anwärterinnen und Anwärter werden zu den Inhalten der fachlichen Themen 2.1 bis 2.8 der Anlage 1 in insgesamt vier Klausuren von jeweils zwei Stunden Dauer…
Die Anwärterinnen und Anwärter werden zu den Inhalten der fachlichen Themen 2.1 bis 2.10 des Musterausbildungsplans in insgesamt vier Klausuren von jeweils drei…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.