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Leistungen gemäß § 16 Absatz 1, die nicht mit „bestanden“ oder „nicht bestanden“ bewertet werden, sind mit einer der folgenden Noten des Bachelor-Bewertungssystems zu bewerten: 1 = sehr gut: eine Leistung, die den Anforderungen in besonderem Maß entspricht, 2 = gut: eine Leistung, die den Anforderungen voll entspricht, 3 = befriedigend: eine Leistung, die im Allgemeinen den Anforderungen entspricht, 4 = ausreichend: eine Leistung, die zwar Mängel aufzeigt, aber im Ganzen den Anforderungen noch entspricht, oder 5 = nicht ausreichend: eine Leistung, die den Anforderungen nicht entspricht. Zur weiteren Differenzierung der Bewertung können um 0,3 verminderte oder erhöhte Notenziffern verwendet werden; die Noten 0,7; 4,3 und 4,7 sind ausgeschlossen. Hierbei werden Mittel- oder Zwischenwerte nur mit der ersten Dezimalstelle berücksichtigt; alle weiteren Stellen hinter dem Komma werden ohne Rundung gestrichen. Weitere Regelungen trifft die Hochschule gemäß § 21.
Studienleistungen, die nicht mit „bestanden“ oder „nicht bestanden“ bewertet werden, sind mit einer der folgenden Noten des Bachelor-Bewertungssystems zu…
Studienleistungen, die nicht mit „bestanden“ oder „nicht bestanden“ bewertet werden, sind mit einer der folgenden Noten des Bachelor-Bewertungssystems zu…
Studienleistungen, die nicht mit „bestanden“ oder „nicht bestanden“ bewertet werden, sind mit einer der folgenden Punktzahlen und der sich daraus ergebenden…
Die einzelnen Prüfungsleistungen sind mit einer der folgenden Noten zu bewerten. 1 = sehr gut eine hervorragende Leistung; 2 = gut eine Leistung, die erheblich…
Die einzelnen Prüfungsleistungen dürfen nur unter Verwendung von folgenden Noten und Punkten bewertet werden: sehr gut | = | 15 bis 14 Punkte = | eine den…
Für die Bewertung der Prüfungsleistungen sind folgende Noten zu verwenden: 1 = sehr gut = eine hervorragende Leistung, 2 = gut = eine Leistung, die erheblich…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.