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Studienleistungen, die nicht mit „bestanden“ oder „nicht bestanden“ bewertet werden, sind mit einer der folgenden Noten des Bachelor-Bewertungssystems zu bewerten: Laufbahnrechtliches Bewertungssystem | Bachelor-Bewertungssystem in Noten | in Worten | in Noten | in Worten sehr gut (1) | eine den Anforderungen in besonderem Maße entsprechende Leistung | sehr gut (1,0 oder 1,3) | eine den Anforderungen in besonderem Maße entsprechende Leistung gut (2) | eine den Anforderungen voll entsprechende Leistung | gut (1,7 oder 2,0 oder 2,3) | eine den Anforderungen voll entsprechende Leistung befriedigend (3) | eine im Allgemeinen den Anforderungen entsprechende Leistung | befriedigend (2,7 oder 3,0 oder 3,3) | eine im Allgemeinen den Anforderungen entsprechende Leistung ausreichend (4) | eine Leistung, die zwar Mängel aufweist, aber im Ganzen den Anforderungen noch entspricht | ausreichend (3,7 oder 4,0) | eine Leistung, die zwar Mängel aufweist, aber im Ganzen den Anforderungen noch entspricht mangelhaft (5) | eine den Anforderungen nicht entsprechende Leistung, die jedoch erkennen lässt, dass die notwendigen Grundkenntnisse vorhanden sind und die Mängel in absehbarer Zeit behoben werden könnten | nicht ausreichend (5,0) | eine den Anforderungen nicht entsprechende Leistung ungenügend (6) | eine den Anforderungen nicht entsprechende Leistung, bei der selbst die Grundkenntnisse so lückenhaft sind, dass die Mängel in absehbarer Zeit nicht behoben werden könnten Satz 1 gilt auch für die Bachelorarbeit einschließlich des Kolloquiums.
Studienleistungen, die nicht mit „bestanden“ oder „nicht bestanden“ bewertet werden, sind mit einer der folgenden Noten des Bachelor-Bewertungssystems zu…
Studienleistungen, die nicht mit „bestanden“ oder „nicht bestanden“ bewertet werden, sind mit einer der folgenden Punktzahlen und der sich daraus ergebenden…
Leistungen gemäß § 16 Absatz 1, die nicht mit „bestanden“ oder „nicht bestanden“ bewertet werden, sind mit einer der folgenden Noten des…
Die einzelnen Prüfungsleistungen sind mit einer der folgenden Noten zu bewerten. 1 = sehr gut eine hervorragende Leistung; 2 = gut eine Leistung, die erheblich…
Die schriftlichen und mündlichen Prüfungsleistungen werden mit folgenden Noten bewertet: sehr gut (1) = eine den Anforderungen in besonderem Maße entsprechende…
Das Studium ist erfolgreich abgeschlossen, wenn die Leistungen gemäß Absatz 1 jeweils mindestens mit der Note „ausreichend“ (4,0) oder „bestanden“ bewertet…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.