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Das für Forsten zuständige Ministerium und die Ausbildungsbehörde können anordnen oder zulassen, dass die Forstreferendarin oder der Forstreferendar an Lehrgängen oder Unterrichtungen, auch solchen, die Aufgaben und Grundlagen anderer Fachverwaltungen im Bereich des Umweltschutzes sowie Grundlagen der allgemeinen Führungsaufgaben zum Gegenstand haben, teilnimmt. Diese Zeiten werden auf den jeweiligen Ausbildungsabschnitt angerechnet.
Die Ausbildungsbehörde kann die Teilnahme an Lehrgängen, Seminaren, Arbeitsgemeinschaften und Unterrichtungen, die für die Ausbildung förderlich sind, anordnen…
Die Forstreferendarin oder der Forstreferendar ist mit allen bei der Ausbildungsstelle anfallenden Aufgaben, einschließlich der Betreuung von Privat-, Gemeinde-…
Ausbildungsstellen sind die Regionalforstämter des Landesbetriebes Wald und Holz Nordrhein-Westfalen. Die Ausbildungsbehörde weist die Forstreferendarin oder…
Die Ausbildungsbehörde soll den Forstreferendar möglichst zweimal jährlich zu Lehrgängen einberufen; in benachbarten Bundesländern angebotene Lehrgänge sollen…
Das Ministerium für Umwelt bestimmt einen Beamten des höheren Forstdienstes zum Ausbildungsleiter. Der Ausbildungsleiter ist für einen zweckmäßigen Einsatz des…
Die Forstreferendarin oder der Forstreferendar hat während des Ausbildungsabschnittes II, mit Ausnahme der Ausbildungsstationen, nach Absprache mit der Leitung…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.