Gesetze
Gesetz wird geladen …
Der Vorbereitungsdienst für die erste Einstiegsebene dauert 12 Monate und ist in Vollzeit zu absolvieren. Er gliedert sich in die Ausbildungsabschnitte
Forstbezirk, 9 Monate,
Landkreis oder Kreisfreie Stadt, ein Monat und
Verwaltungsseminar, ein Monat.
Dem schließt sich die Laufbahnprüfung mit einer Dauer von einem Monat an.
Ausbildungsstelle für den Ausbildungsabschnitt nach Absatz 1 Nummer 2 ist ein Landkreis oder eine Kreisfreie Stadt. Im Übrigen ist der Staatsbetrieb Sachsenforst die Ausbildungsstelle.
In den Ausbildungsabschnitten nach Absatz 1 Nummer 1 und 2 sind mindestens 3 Belegarbeiten nach Maßgabe des Ausbildungsplans anzufertigen. Das Nähere zu Form und Inhalt der Belegarbeiten wird im Ausbildungsplan festgelegt.
Die Ausbildungsbehörde kann Dauer und Reihenfolge der Ausbildungsabschnitte nach Absatz 1 ändern, soweit dies zur Erreichung des Ausbildungsziels erforderlich oder zweckmäßig ist.
Kommentierungen sind noch nicht im Bestand.