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Der Vorbereitungsdienst für die zweite Einstiegsebene dauert 24 Monate und ist in Vollzeit zu absolvieren. Er gliedert sich in die Ausbildungsabschnitte
Forsteinrichtung und Standortkunde, 7 Monate,
Forstbezirk, mindestens 9 Monate, höchstens jedoch 10 Monate,
Landkreis oder Kreisfreie Stadt, mindestens ein Monat, höchstens jedoch 2 Monate,
Landespflege und Naturschutz, 2 Monate und
Verwaltungsseminar, 2 Monate.
Dem schließt sich die Laufbahnprüfung mit einer Dauer von 2 Monaten an.
Ausbildungsstelle ist für
die Ausbildungsabschnitte nach Absatz 1 Nummer 1, 2 und 5 der Staatsbetrieb Sachsenforst,
die Ausbildungsabschnitte nach Absatz 1 Nummer 3 ein Landkreis oder eine Kreisfreie Stadt,
den Ausbildungsabschnitt nach Absatz 1 Nummer 4 der Staatsbetrieb Sachsenforst, ein Landkreis oder eine Kreisfreie Stadt.
Anzufertigen sind in den Ausbildungsabschnitten
nach Absatz 1 Nummer 2 und 3 insgesamt 6 Belegarbeiten nach Maßgabe des Ausbildungsplans,
nach Absatz 1 Nummer 1 ein Forsteinrichtungswerk und ein Standorterkundungsbeleg sowie
nach Absatz 1 Nummer 4 eine Projektarbeit.
Die Ausbildungsbehörde kann Dauer und Reihenfolge der Ausbildungsabschnitte nach Absatz 1 ändern, soweit dies zur Erreichung des Ausbildungsziels erforderlich oder zweckmäßig ist.
§ 24 Absatz 3 gilt für Ausbildungsabschnitte nach Absatz 2 Nummer 1 bis 5 entsprechend.
Der Vorbereitungsdienst gliedert sich in
Prüfungsgebiete für die zweite Einstiegsebene sind
in der zweiten Einstiegsebene
der zweiten Einstiegsebene aus 6 Klausuren als Auswahl aus den Prüfungsgebieten nach § 56 Absatz 2.
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.
Kommentierungen sind noch nicht im Bestand.