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Die Prüfung wird vor einem Prüfungsausschuss abgelegt, der vom Ministerium gebildet wird. Dieses beruft die Mitglieder und deren Stellvertretungen für die Dauer von fünf Jahren. Die Wiederbestellung ist zulässig. Bei Bedarf kann ein weiterer Prüfungsausschuss berufen werden. Der Prüfungsausschuss führt die Bezeichnung „Prüfungsausschuss für die Laufbahngruppe 2, erstes Einstiegsamt des umwelttechnischen Dienstes im Land Nordrhein-Westfalen“. Er führt das kleine Landessiegel. Die Sitzungen sind nicht öffentlich.
Der Prüfungsausschuss besteht aus
einer Beamtin oder einem Beamten, die oder der die Befähigung für eine in der Umweltverwaltung geforderte Laufbahn der Ämtergruppe des zweiten Einstiegsamtes der Laufbahngruppe 2 des technischen Dienstes besitzt, als der oder dem Vorsitzenden,
drei Beamtinnen oder Beamten, die die Befähigung für eine in der Umweltverwaltung geforderte Laufbahn der Laufbahngruppe 2 besitzen oder geeigneten tarifbeschäftigten Personen des entsprechenden Fachgebietes, deren Eingruppierung mit dem technischen Dienst der Laufbahngruppe 2 vergleichbar ist und
einer Beamtin oder einem Beamten des allgemeinen Verwaltungsdienstes der Ämtergruppe des zweiten Einstiegsamtes der Laufbahngruppe 2 mit der Befähigung zum Richteramt oder einer geeigneten tarifbeschäftigten Person des entsprechenden Fachgebietes, deren Eingruppierung mit dem technischen Dienst der Ämtergruppe des zweiten Einstiegsamtes der Laufbahngruppe 2 vergleichbar ist.
Jedes Mitglied hat eine ausreichende Anzahl an Stellvertreterinnen oder Stellvertretern. Die Mitglieder des Prüfungsausschusses sind bei ihren Prüfungsentscheidungen an Weisungen nicht gebunden.
Die oder der Vorsitzende des Prüfungsausschusses führt die laufenden Geschäfte des Prüfungsausschusses und bestimmt die Prüfungstermine. Die oder der Vorsitzende wird dabei von einer Geschäftsstelle, die vom Landesamt für Natur, Umwelt und Klima Nordrhein-Westfalen geführt wird, unterstützt.
Der Prüfungsausschuss besteht, einschließlich der vorsitzenden Person , aus drei Mitgliedern. Zwei Mitglieder müssen die Befähigung für die Ämtergruppe des…
Die jeweiligen Prüfungsausschüsse bestehen je aus einer oder einem Vorsitzenden und drei Beisitzerinnen oder Beisitzern, die die Laufbahnprüfung des zweiten…
Der Prüfungsausschuss besteht aus einer Beamtin oder einem Beamten der Ämtergruppe der Laufbahngruppe 2, ab dem zweiten Einstiegsamt, in der…
Der Prüfungsausschuss besteht aus einer kommunalen Wahlbeamtin oder einem kommunalen Wahlbeamten oder einer Beamtin oder einem Beamten der Laufbahn des…
Der Prüfungsausschuss besteht aus drei Mitgliedern, die für die Prüfungsgebiete sachkundig und für die Mitwirkung im Prüfungswesen geeignet sein müssen. Er…
Der Prüfungsausschuss besteht aus einer kommunalen Wahlbeamtin beziehungsweiseeinem kommunalen Wahlbeamten oder einer Beamtin beziehungsweiseeinem Beamten der…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.