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Für die Bachelorprüfung sowie die Berechnung der Gesamtnote ist die Prüfungsordnung der Hochschule maßgeblich.
Sind alle Einzelprüfungen der Bachelorarbeit bestanden, so wird die Gesamtnote der Bachelorarbeit gemäß § 37 Absatz 4 bis 6 berechnet und festgelegt.
Hat die oder der Studierende die Bachelorprüfung bestanden, so setzt das Prüfungsamt für sie oder ihn die Abschlussnote fest.
Hat die oder der Studierende die Bachelorprüfung bestanden, so setzt das Prüfungsamt für sie oder ihn die Abschlussnote fest.
Ist die Verteidigung bestanden, so wird die Gesamtnote der Bachelorarbeit berechnet und festgelegt.
Für die Berechnung der Gesamtnote sind die Noten der Prüfungsleistungen gemäß Absatz 1 wie folgt zu gewichten:
Für die Berechnung der Gesamtnote werden die Studienleistungen während des Studiums mit 80 Prozent und die Bachelorarbeit einschließlich eines Kolloquiums mit…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.