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Die Beamtinnen und Beamten nehmen nach einer Einweisung in der Einstellungsbehörde an einem Einführungslehrgang teil, der in der Regel dreieinhalb Monate dauert und sich in zwei Teile gliedert. Zwischen dem ersten und dem zweiten Teil findet die praktische Ausbildung im Ausbildungsabschnitt 1 statt.
Während des Einführungslehrgangs soll festgestellt werden, ob die Beamtinnen und Beamten aufgrund ihrer Leistungen den Berufsanforderungen gerecht werden. Sie haben am Ende des gesamten Einführungslehrgangs vier Aufgaben aus verschiedenen Unterrichtsfächern zu lösen. Für die Lösung jeder Aufgabe stehen zwei Zeitstunden zur Verfügung. § 21 Absatz 2 bis 6, § 21a und § 22 Absatz 3 finden sinngemäß Anwendung. Spätestens zehn Tage vor dem ersten Termin sind die Fächer, aus denen die Aufgaben gestellt werden, bekanntzugeben.
Die Arbeiten sind von einer Dozentin oder einem Dozenten, die oder der in dem Lehrgang unterrichtet hat, zu bewerten. Die Einzelnoten sind zu addieren, das Ergebnis durch die Zahl 4 zu teilen. Ergibt die Rechnung den Punktwert 4,5 oder schlechter, so haben sich die Beamtinnen und Beamten in den Fächern, in denen die Leistungen mit weniger als der Note ,,ausreichend“ bewertet wurden, innerhalb von zwei Monaten nach dem Ende des Einführungslehrgangs einer nochmaligen schriftlichen Überprüfung zu unterziehen. Ergeben die neugeschriebenen Arbeiten und die mindestens mit ,,ausreichend“ bewerteten Arbeiten des Einführungslehrgangs nicht mindestens den Punktwert 5,00, so ist die Beamtin oder der Beamte aus dem Vorbereitungsdienst zu entlassen.
Beamtinnen und Beamte, deren Eignung und Leistungen während der praktischen Einweisung mindestens mit ausreichend (5 Punkte) beurteilt werden, nehmen an einem…
Gegen Ende des Lehrgangs sind zwei Aufgaben aus verschiedenen Unterrichtsfächern zu lösen, deren Ergebnisse mit insgesamt 5 Prozent in die Gesamtnote der…
Die Beamtinnen und Beamten werden in die höhere Laufbahn eingeführt, indem sie Aufgaben dieser Laufbahn wahrnehmen. Die Einführungszeit dauert Die Gesellschaft…
Der Unterricht im Einführungslehrgang umfasst regelmäßig 160 Doppelstunden von je 90 Minuten Dauer. Die Zeiten für die Anfertigung von Aufsichtsarbeiten und…
Der Zeitraum der Qualifizierung nach Absatz 3 beträgt mindestens fünf Monate. Sie umfasst eine exemplarische praktische Einweisung in Aufgaben des angestrebten…
Die zur Qualifizierung zugelassenen Beamtinnen und Beamten leisten eine zweijährige Einführungszeit ab. Sie legen die Qualifizierungsprüfung ab, die der…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.