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Beamtinnen und Beamte der Ämtergruppe des ersten Einstiegsamtes der Laufbahngruppe 1 des Landes, die nach ihrer Eignung, Leistung und Befähigung hierfür in besonderer Weise in Betracht kommen, können auf Antrag auch zur Fortbildungsqualifizierung in die Laufbahn der Ämtergruppe des zweiten Einstiegsamtes der Laufbahngruppe 1 des allgemeinen Verwaltungsdienstes durch die oberste Dienstbehörde zugelassen werden, wenn sie
in einem Auswahlverfahren zu einer Qualifizierung nach Maßgabe einer Rechtsverordnung nach § 7 des Landesbeamtengesetzes vom 14. Juni 2016 (GV. NRW. S. 310, ber. S. 642) in der jeweils geltenden Fassung zugelassen worden sind und
die Qualifizierung erfolgreich abgeleistet und nach Teilnahme an einem Qualifizierungslehrgang die Qualifizierungsprüfung bestanden haben.
Beamtinnen und Beamte der Ämtergruppe des ersten Einstiegsamtes der Laufbahngruppe 1 des allgemeinen Verwaltungsdienstes können nach Beendigung der Probezeit…
in einem Auswahlverfahren zu einer Qualifizierung nach Maßgabe einer Rechtsverordnung nach § 7 des Landesbeamtengesetzes zugelassen worden sind und
Zur Ausbildung kann auch zugelassen werden, wer die Voraussetzungen gemäß Absatz 1 Nummer 2 und 3 erfüllt und im Rahmen eines Vertrages für das Studium im…
Zur Ausbildung kann auch zugelassen werden, wer die Voraussetzungen gemäß Absatz 1 Nummer 2 und 3 erfüllt und im Rahmen eines Vertrages für das Studium im…
nach Maßgabe einer Rechtsverordnung gemäß § 7 des Landesbeamtengesetzes diese Qualifizierung erfolgreich abgeleistet und nach Teilnahme an einem…
die gesetzlichen Voraussetzungen für die Ernennung zur Beamtin oder zum Beamten erfüllt,
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.