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Die Einführungszeit besteht aus
einem einmonatigen Einführungslehrgang, der vom Institut für öffentliche Verwaltung Nordrhein-Westfalen durchgeführt wird und
einer viermonatigen exemplarischen praktischen Einweisung in Aufgaben der Ämtergruppe des zweiten Einstiegsamtes der Laufbahngruppe 1 des allgemeinen Verwaltungsdienstes.
. Umfang und Inhalt des Unterrichts legt das für Inneres zuständige Ministerium fest. Während der Einweisung sind die Beamtinnen und Beamten mit den Aufgaben der angestrebten Laufbahn im Bereich der beamtenrechtlichen Nebengebiete vertraut zu machen; sie sollen Anträge auf Erstattung von Reisekosten und auf Gewährung von Beihilfen einschließlich der Zusammenhangsarbeiten unterschriftsreif bearbeiten können.
Kann die Beschäftigungsdienststelle keine ordnungsgemäße Einweisung sicherstellen, werden die Beamtinnen und Beamten einer geeigneten Dienststelle, möglichst innerhalb des Geschäftsbereichs ihrer obersten Dienstbehörde, zugewiesen. Die einweisende Dienststelle bestimmt eine Ausbilderin oder einen Ausbilder; diese oder dieser leitet die Beamtinnen und Beamten an, informiert sie regelmäßig und ausreichend über den Ausbildungsstand, beurteilt sie zum Schluss der Einweisung und führt das Beurteilungsgespräch.
Bei Aufstiegsbeamtinnen und Aufstiegsbeamten tritt an die Stelle der Laufbahnausbildung die Einführungszeit. Der Beginn der Einführungszeit ist mit dem Institut…
Die Einführungszeit für die Beamtinnen und Beamten kann jeweils zum 1. April oder 1. Oktober eines Jahres begonnen werden. § 4 Absatz 2 gilt entsprechend.
Die zur Qualifizierung zugelassenen Beamtinnen und Beamten leisten eine zweijährige Einführungszeit ab. Sie legen die Qualifizierungsprüfung ab, die der…
Die Beamtinnen und Beamten nehmen nach einer Einweisung in der Einstellungsbehörde an einem Einführungslehrgang teil, der in der Regel dreieinhalb Monate dauert…
Die Dauer der Unterweisungszeit legt das für Inneres zuständige Ministerium fest. Sie soll mindestens ein Drittel des für den Laufbahnabschnitt vorgeschriebenen…
Die Einführungszeit dauert fünfzehn Monate.
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.