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Der Hauptverwaltungsbeamte bestellt einen Ausbildungsleiter. Für die praktische Ausbildung sind in den einzelnen Ausbildungsstellen Ausbilder zu bestellen.
Der Ausbildungsleiter hat die praktische Ausbildung in den Ausbildungsstellen zu ordnen und zu überwachen. In regelmäßigen Abständen hat er die Ausbilder über aktuelle Probleme der Ausbildung zu unterrichten und auf die Beseitigung von Mängeln hinzuwirken.
Der Ausbilder hat die Ausbildung durchzuführen, überzeugt sich regelmäßig vom Ausbildungsfortschritt und weist auf Mängel hin.
Die Ausbildungsleiterin oder der Ausbildungsleiter kann Ausbilderinnen und Ausbilder bestellen. Diese haben die Ausbildung der Auszubildenden durchzuführen.
Die Hauptverwaltungsbeamtin oder der Hauptverwaltungsbeamte bestellt eine Ausbildungsleiterin oder einen Ausbildungsleiter. Für die praktische Ausbildung sind…
Die Einstellungsbehörde bestellt die Ausbildungsleitung. Für die praktische Ausbildung sind in den einzelnen Ausbildungsstellen Ausbilderinnen und Ausbilder zu…
Die Ausbilderin oder der Ausbilder ist für die praktische Unterweisung der Anwärterinnen und Anwärter in den Ausbildungsstellen verantwortlich.
Die Ausbilderin oder der Ausbilder hat die Ausbildung durchzuführen, überzeugt sich regelmäßig vom Ausbildungsfortschritt und weist auf Mängel hin.
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.