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Der Ausbildende ist für die ordnungsgemäße Ausbildung verantwortlich. Er kann die Leitung der Ausbildung einem Ausbildungsleiter übertragen und hat, falls erforderlich, Ausbilder zu bestellen (§§ 28 bis 30 Berufsbildungsgesetz).
Die Ausbildungsleiterin oder der Ausbildungsleiter kann Ausbilderinnen und Ausbilder bestellen. Diese haben die Ausbildung der Auszubildenden durchzuführen.
Die Ausbilderin oder der Ausbilder ist die Leiterin oder der Leiter der jeweiligen Ausbildungsstelle oder eine von ihr oder ihm beauftragte Person. Die…
Für die Ausbildung ist der Leiter/die Leiterin der Ausbildungsbehörde verantwortlich. Er/Sie bestimmt die Bediensteten, die die Beamten/Beamtinnen unterweisen…
Der Ausbildungsleiter hat die praktische Ausbildung in den Ausbildungsstellen zu ordnen und zu überwachen. In regelmäßigen Abständen hat er die Ausbilder über…
Die Ausbildungsbehörde beauftragt eine fachlich befähigte Beschäftigte oder einen fachlich befähigten Beschäftigten mit der Ausbildungsleitung.
Für die Ausbildung ist die Leiterin oder der Leiter der Ausbildungsbehörde verantwortlich. Sie oder er bestimmt die Beamtinnen und Beamten, die die…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.