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Die Laufbahnprüfung wird vor einem Prüfungsausschuss für die Laufbahn des ersten Einstiegsamtes der Laufbahngruppe 2 des feuerwehrtechnischen Dienstes am Institut der Feuerwehr NRW abgelegt. Die Prüfung ist nicht öffentlich. Der Vorsitz des Prüfungsausschusses kann der Ausbildungsleitung und anderen Personen, bei denen ein dienstliches Interesse vorliegt, gestatten, als Beobachterin oder Beobachter bei den nicht-schriftlichen Prüfungsteilen zugegen zu sein. Beauftragte der Bezirksregierung und des für Inneres zuständigen Ministeriums sind berechtigt, den Prüfungen als Beobachterin oder Beobachter beizuwohnen.
Der Prüfungsausschuss besteht aus
der Direktorin oder dem Direktor des Instituts der Feuerwehr NRW als Vorsitz; alternativ bestimmt die Direktorin oder der Direktor den Vorsitz, der durch Angehörige der Laufbahn des zweiten Einstiegsamtes der Laufbahngruppe 2 des feuerwehrtechnischen Dienstes, die Beschäftigte des Instituts der Feuerwehr NRW sein müssen, wahrgenommen werden kann, und
einer oder einem Angehörigen der Laufbahn des zweiten Einstiegsamtes der Laufbahngruppe 2 des feuerwehrtechnischen Dienstes und zwei Angehörigen der Laufbahn des ersten Einstiegsamtes der Laufbahngruppe 2 des feuerwehrtechnischen Dienstes für den Beisitz.
Anstelle von verbeamteten Angehörigen des feuerwehrtechnischen Dienstes können auch Tarifbeschäftigte mit jeweils entsprechender Befähigung Mitglied des Prüfungsausschusses sein.
Die Entscheidungen des Prüfungsausschusses werden mit Stimmenmehrheit getroffen. Stimmenthaltung ist unzulässig. Bei Stimmengleichheit entscheidet die Stimme der oder des Vorsitzenden des Prüfungsausschusses.
Für die Besetzung der Prüfungsausschüsse beruft das Institut der Feuerwehr NRW für die Dauer von vier Jahren Vorsitzende, Beisitzerinnen und Beisitzer.
Wenn Angehörige der Werkfeuerwehren geprüft werden, soll eine Vertreterin oder ein Vertreter der Werkfeuerwehren als Beisitz gemäß Absatz 2 Nummer 2 eingesetzt werden. Für das Verfahren der Berufung und Zuordnung gilt Absatz 4.
Bei der Auswahl der Beisitzerinnen und Beisitzer für eine Prüfung ist der Vorsitz des Prüfungsausschusses an eine Reihenfolge nicht gebunden. Der Vorsitz kann Dritte zur Mitwirkung bei der Durchführung der Prüfung heranziehen.
Bei einem Ausfall von Beisitzerinnen und Beisitzern während der Prüfung entscheidet der Vorsitz des Prüfungsausschusses, bei dessen Ausfall die Direktorin oder der Direktor des Instituts der Feuerwehr NRW über die weitere Durchführung der Prüfung.
der Leiterin oder dem Leiter der Feuerwehr beziehungsweise der hauptamtlichen Feuerwache als Vorsitz; alternativ bestimmt die Leiterin oder der Leiter den…
Die jeweiligen Prüfungsausschüsse bestehen je aus einer oder einem Vorsitzenden und drei Beisitzerinnen oder Beisitzern, die die Laufbahnprüfung des zweiten…
Der Prüfungsausschuss besteht aus einer kommunalen Wahlbeamtin beziehungsweiseeinem kommunalen Wahlbeamten oder einer Beamtin beziehungsweiseeinem Beamten der…
Die Prüfung wird vor einem Prüfungsausschuss abgelegt, der beim Landesprüfungsamt gebildet wird. Das Landesprüfungsamt richtet bei Bedarf weitere…
Der Prüfungsausschuss besteht aus drei Mitgliedern, die für die Prüfungsgebiete sachkundig und für die Mitwirkung im Prüfungswesen geeignet sein müssen. Er…
Der Prüfungsausschuss besteht, einschließlich der vorsitzenden Person , aus drei Mitgliedern. Zwei Mitglieder müssen die Befähigung für die Ämtergruppe des…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.