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Es wird ein Prüfungsausschuss eingerichtet, der sich paritätisch aus Vertretenden der Hochschule und der Fachpraxis zusammensetzt. Den Vorsitz im Prüfungsausschuss hat die Präsidentin oder der Präsident der Hochschule. Der Prüfungsausschuss trifft alle Entscheidungen in Prüfungsangelegenheiten einschließlich der Entscheidungen über Rechtsbehelfe, soweit er diese nicht auf die dem Prüfungsausschuss vorsitzende Person überträgt. Unaufschiebbare Entscheidungen kann die vorsitzende Person allein treffen, in diesem Fall ist dem Prüfungsausschuss in der nächsten Sitzung über die getroffene Entscheidung zu berichten.
Zur Bewältigung der dem Prüfungsausschuss übertragenen Aufgaben und zu seiner Unterstützung wird am Dienstsitz der dem Prüfungsausschuss vorsitzenden Person ein Prüfungsamt eingerichtet. Die vorsitzende Person ist verantwortlich für die Leitung und Beaufsichtigung des Geschäftsgangs des Prüfungsamtes. Dabei kann sie sich die persönliche Bearbeitung einzelner Angelegenheiten vorbehalten.
Das Landesprüfungsamt bestimmt die jeweilige Zusammensetzung des Prüfungsausschusses. Sofern nichts anderes bestimmt ist, ist die vorsitzende Person für alle…
Das Mitglied nach Absatz 1 Nummer 1 sitzt dem Prüfungsausschuss vor (Vorsitz). Es bestimmt auf Vorschlag der Schulleitung die Fachprüferinnen oder Fachprüfer…
Der Prüfungsausschuss besteht aus einer den Vorsitz führenden Person (Vorsitz), je einer Prüferin oder einem Prüfer für jedes Prüfungsfach…
Die Prüfung wird vor einem Prüfungsausschuss abgelegt, der beim Landesprüfungsamt gebildet wird. Das Landesprüfungsamt richtet bei Bedarf weitere…
Den Vorsitz des Prüfungsausschusses führt eine Vertreterin oder ein Vertreter der Bezirksregierung. Sie oder er kann mit dem Vorsitz beauftragen:
Der Prüfungsausschuss legt in Abstimmung mit der Ausbildungsleitung die zu prüfenden Themen und die Prüfungstermine fest. Der Vorsitz führt die laufenden…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.