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Die Laufbahnprüfung wird am Institut der Feuerwehr Nordrhein-Westfalen abgelegt.
Die Laufbahnprüfung findet am Ende des zweiten Ausbildungsjahres statt und besteht aus einem schriftlichen Teil und einem mündlichen Teil. Der schriftliche Teil besteht aus:
dem schriftlichen Teil der Facharbeit und
zwei Klausuren.
Der mündliche Teil besteht aus:
dem mündlichen Teil der Facharbeit,
einer Planübung und
einer Fallbearbeitung.
Die Prüfungsbestandteile erstrecken sich inhaltlich über die Kompetenzfelder nach Anlage 1 dieser Verordnung.
Die einzelnen Bestandteile der Laufbahnprüfung gelten als bestanden, wenn sie mit mindestens fünf Punkten bewertet wurden.
Über die Folgen eines Täuschungsversuches oder eines erheblichen Verstoßes gegen die Ordnung entscheidet der Prüfungsausschuss. Er kann nach der Schwere der Verfehlung die Wiederholung einzelner oder mehrerer Prüfungsleistungen anordnen oder die Laufbahnprüfung für nicht bestanden erklären.
Die Laufbahnprüfung ist nicht öffentlich. Die oder der Vorsitzende des Prüfungsausschusses kann Personen, bei denen ein berechtigtes Interesse vorliegt, insbesondere der Ausbildungsleitung oder Vertreterinnen und Vertretern der Personalvertretung, mit Zustimmung der zu prüfenden Person gestatten, als Zuhörerin oder Zuhörer bei den mündlichen Teilen der Laufbahnprüfung zugegen zu sein. Beauftragte des für Inneres zuständigen Ministeriums sind berechtigt, der Laufbahnprüfung beobachtend beizuwohnen.
Die Prüfungsergebnisse werden durch den Prüfungsausschuss in nicht öffentlicher Sitzung festgelegt.
Die Laufbahnprüfung besteht aus
Die Laufbahnprüfung ist vor einem Prüfungsausschuss für die Laufbahn des zweiten Einstiegsamtes der Laufbahngruppe 2 des feuerwehrtechnischen Dienstes…
Zu den einzelnen Teilen der Laufbahnprüfung ist die Beamtin oder der Beamte zugelassen, wenn sie oder er den jeweils vorhergehenden Prüfungsteil bestanden hat.
Nach der Laufbahnprüfung stellt der Prüfungsausschuss entsprechend den Ergebnissen der einzelnen Prüfungsbestandteile unter Berücksichtigung der Leistungen im…
Die Laufbahnprüfung besteht aus einem schriftlichen, einem praktischen und einem mündlichen Teil. Der Vorsitz des Prüfungsausschusses legt deren Reihenfolge…
Die Laufbahnprüfung richtet sich nach dem Inhalt der Ausbildung und umfasst folgende Prüfungsgebiete:
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.