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Die Facharbeit dient dazu, den Transfer der vorhandenen theoretischen und praktischen Kenntnisse bei der Lösung komplexer Aufgaben in die Praxis zu erbringen. Die zu prüfende Person soll zeigen, dass sie oder er eine Aufgabe aus der Praxis richtig erfassen, das Ergebnis methodisch erarbeiten, klar darstellen und nachvollziehbar begründen kann. Die zu prüfende Person wird hierzu von der Ausbildungsleiterin oder dem Ausbildungsleiter betreut.
Durch sie soll festgestellt werden, ob die Kandidatin oder der Kandidat am Ausbildungsgang erfolgreich teilgenommen hat und sowohl über die theoretischen als…
In der Fallbearbeitung soll die zu prüfende Person zeigen, dass sie oder er die Grundkenntnisse des Verwaltungshandelns, der Betriebswirtschaftslehre sowie der…
Die Prüfung dient der Feststellung, ob der Beamte für seine Laufbahn befähigt ist. Er soll nachweisen, daß er die erforderlichen Fachkenntnisse erworben hat und…
Die Prüfung dient der Feststellung, ob die Beamtinnen und Beamten für ihre Laufbahn befähigt sind. Die Prüflinge sollen nachweisen, dass sie die erforderlichen…
Die Prüfung dient der Feststellung, ob die Beamtinnen oder die Beamten für die Laufbahn befähigt sind. Sie sollen nachweisen, dass sie die erforderlichen…
In der Projektarbeit soll die zu prüfende Person nachweisen, dass sie eine komplexe praxisbezogene Aufgabe erfassen, darstellen, beurteilen, planen und…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.