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Der Vorbereitungsdienst dauert in der Regel zwei Jahre und umfasst die Ausbildung und die Laufbahnprüfung. Er darf im Einzelfall eine Dauer von drei Jahren nicht überschreiten. Über die Verlängerung entscheidet die Einstellungsbehörde.
Die Anrechnung von vorhandenen Kompetenzen und Vorkenntnissen sowie eine Verkürzung des Vorbereitungsdienstes richten sich nach den geltenden laufbahnrechtlichen Regelungen der Verordnung über die Laufbahnen der Beamtinnen und Beamten des feuerwehrtechnischen Dienstes im Land Nordrhein-Westfalen.
Der Vorbereitungsdienst dauert 18 Monate. Er beinhaltet die Ausbildung nach §§ 6 bis 9 sowie die Laufbahnprüfung gemäß § 10.
Der Vorbereitungsdienst dauert drei Jahre. Er beinhaltet die Ausbildung nach §§ 6 bis 9 und wird durch anrechenbare Zeiten nach § 9 Absatz 1 Satz 2 der…
Der Vorbereitungsdienst dauert drei Jahre. Er endet mit der bestandenen Laufbahnprüfung.
Der Vorbereitungsdienst dauert mindestens drei Jahre und endet mit der bestandenen Laufbahnprüfung.
Bei einer notwendig werdenden Verlängerung von Ausbildungszeiten und beim erstmaligen Nichtbestehen der Laufbahnprüfung kann die Einstellungsbehörde die…
Bei einer notwendig werdenden Verlängerung von Ausbildungszeiten und beim erstmaligen Nichtbestehen der Laufbahnprüfung kann die Einstellungsbehörde die…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.