Gesetze
Gesetz wird geladen …
Die oder der Auszubildende reicht den Antrag auf Zulassung zur Prüfung unmittelbar nach Beendigung des Lehrgangs bei der Ausbildungsbehörde ein. Diese leitet den Antrag an die Vorsitzende oder den Vorsitzenden des Prüfungsausschusses weiter.
Dem Antrag sind als beglaubigte Überdrucke beizufügen:
Teilnahmebescheinigung gemäß § 7 Abs. 5,
bei Wiederholungsprüfungen der Bescheid gemäß § 21 Abs. 1.
Leistungsnachweise gemäß § 7 Abs. 1 über die durchlaufenen Ausbildungsabschnitte,
Leistungsnachweise gemäß § 7 Absatz 1 über die durchlaufenen Ausbildungsabschnitte und
Leistungsnachweise gemäß § 7 Abs. 2 über die durchlaufenen Ausbildungsabschnitte,
Dem Antrag sind beizufügen:
Dem Antrag auf Zulassung sind entsprechend der Nr. 1 bis 5 Unterlagen beizufügen.
ein Zeugnis und
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.