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Während der Ausbildung ist im theoretischen Ausbildungsabschnitt als Leistungsnachweis die schriftliche Leistungskontrolle zu erbringen (§ 12 Abs. 1).
Menschen mit Behinderungen sind - unabhängig von der Zuerkennung einer Schwerbehinderung - bei Leistungsnachweisen und für die Teilnahme an Prüfungen ihrer Behinderung angemessene Erleichterungen zu gewähren. Die Erleichterungen dürfen nicht dazu führen, dass die Anforderungen herabgesetzt werden. Art und Umfang der Erleichterungen sind rechtzeitig mit den Betroffenen zu erörtern.
Menschen mit Behinderungen sind - unabhängig von der Zuerkennung einer Schwerbehinderung - bei Leistungsnachweisen und für die Teilnahme an Prüfungen ihrer…
Schwerbehinderten Auszubildenden oder Schwerbehinderten im Sinne des IX. Buches des Sozialgesetzbuches gleichgestellte sind zur Erbringung von…
Menschen mit Behinderung sind - unabhängig von der Zuerkennung einer Schwerbehinderung - bei Leistungsnachweisen und für die Teilnahme an Prüfungen ihrer…
Für die Erbringung von Leistungsnachweisen und für die Teilnahme an Prüfungen sind Auszubildenden, die im Sinne von § 2 Absatz 2 des Neunten Buches…
Während der Ausbildung beim LBME NRW hat die Anwärterin oder der Anwärter für jedes Thema aus dem Unterrichtsplan einen Nachweis des Lernerfolgs zu erbringen.…
Menschen mit Behinderungen sind – unabhängig von der Zuerkennung einer Schwerbehinderung – bei Leistungsnachweisen und für die Teilnahme an Prüfungen ihrer…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.