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Das Staatsexamen besteht aus drei Prüfungsabschnitten:
der häuslichen Prüfungsarbeit,
den schriftlichen Arbeiten unter Aufsicht und
der mündlichen Prüfung.
Das Staatsexamen besteht aus - der häuslichen Prüfungsarbeit, - den schriftlichen Arbeiten unter Aufsicht und - der mündlichen Prüfung.
der mündlichen Prüfung.
Das Staatsexamen besteht aus - der häuslichen Prüfungsarbeit, - den schriftlichen Arbeiten unter Aufsicht und - der mündlichen Prüfung.
der mündlichen Prüfung.
einer mündlichen Prüfung am Ende des Ausbildungsabschnitts VII der Anlage 1.
eine mündliche Prüfung, die
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.