Gesetze
Gesetz wird geladen …
Prüfungen können in den folgenden Prüfungsformen abgelegt werden:
schriftlicher Leistungsnachweis (Klausur),
computergestützter Leistungsnachweis an einem Standort der Hochschule (Elektronische Klausur),
Fachgespräch,
Hausarbeit,
Referat mit mündlichem Vortrag,
Seminarleistung,
Leistungen der Module in der fachpraktischen Studienzeit,
Projektleistung,
Portfolioprüfung,
Datenbankentwicklung und
Programmierung.
Klausuren können unter Verwendung elektronischer Kommunikationseinrichtungen auch ortsunabhängig (Online-Klausur) erbracht werden. In diesem Fall und bei Elektronischen Klausuren kann eine elektronische Bewertung erfolgen. Es ist sicherzustellen, dass die elektronischen Daten eindeutig identifiziert und zweifelsfrei der zu prüfenden Person zugeordnet werden können. Nach Abschluss der Elektronischen Klausur oder der Online-Klausur muss die Unveränderbarkeit und Sicherheit der Daten gewährleistet sein.
Fachgespräche, Referate, Präsentationen und Projektleistungen können online als Videoprüfung über eine von der Hochschule bereitgestellte Kommunikationssoftware durchgeführt werden.
Fallstudien.
schriftliche Arbeiten (§ 11),
zwei Prüfungsklausuren nach dem Ausbildungsabschnitt I der Anlage 1 und
Beamtenrecht,
Arbeits- und Tarifrecht
Kopien der Prüfungszeugnisse des nach § 1 Absatz 2 Nummer 3 vorgeschriebenen Studiums mit Nachweis der Einzelleistungen und Einzelprüfungen sowie gegebenenfalls…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.