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Für das technische Referendariat einzustellende Bewerberinnen und Bewerber werden unter Berufung in das Beamtenverhältnis auf Widerruf zu Referendarinnen und Referendaren mit einem auf die Fachrichtung hinweisenden Zusatz ernannt.
Die Referendarinnen und Referendare erhalten nach den hierfür geltenden Vorschriften Anwärterbezüge.
Die in den Vorbereitungsdienst eingestellten Bewerberinnen oder Bewerber werden unter Berufung in das Beamtenverhältnis auf Widerruf zu Referendarinnen oder…
Das Beamtenverhältnis der Referendarin oder des Referendars endet mit dem Tag, an dem sie oder er das Staatsexamen bestanden hat oder ihr oder ihm das…
Die Einstellung erfolgt unter Berufung in das Beamtenverhältnis auf Widerruf und Ernennung zur Referendarin der Landespflege oder zum Referendar der…
Die Anwärterinnen und Anwärter erhalten nach den hierfür geltenden Vorschriften Anwärterbezüge.
Die Bewerberinnen und Bewerber werden in das Beamtenverhältnis auf Widerruf berufen und leisten bei ihrem Dienstantritt den gesetzlich vorgeschriebenen…
Die Referendarinnen oder Referendare können durch Widerruf des Beamtenverhältnisses aus dem Vorbereitungsdienst entlassen werden, wenn die Voraussetzungen des §…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.