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Mit Bestehen der Hochschulprüfung verleiht die Hochschule den Hochschulgrad „Bachelor of Arts“.
Die erfolgreich abgeleistete Hochschulprüfung vermittelt gleichzeitig die Laufbahnbefähigung für den Laufbahnabschnitt II des Polizeivollzugsdienstes.
Prüfungsakten sind mindestens vier Jahre aufzubewahren. Teil 5 Datenverarbeitung
Mit Bestehen der Hochschulprüfung verleiht die Hochschule den Hochschulgrad „Bachelor of Arts“.
Mit Bestehen der Hochschulprüfung verleiht die Hochschule einen Hochschulgrad „Bachelor of Laws“ beziehungsweise „Bachelor of Arts“.
Mit Bestehen der Bachelorprüfung verleiht die Hochschule den Grad eines „Bachelor of Science“.
Auf Grund eines erfolgreich abgeschlossenen Bachelor- oder Masterstudienganges gemäß § 3 Absatz 4 Nummer 3 sowie Absatz 4a verleiht die Hochschule für Polizei…
Ziele der Ausbildung sind der Erwerb des Hochschulgrads Bachelor durch die Studierenden sowie die Befähigung für den Laufbahnabschnitt II des…
Personen, die über eine durch eine Prüfung erworbene Befähigung für den Laufbahnabschnitt II des Polizeivollzugdienstes oder für die Laufbahngruppe 2.1 des…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.