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Auf Grund der erfolgreich abgelegten Laufbahn- oder Aufstiegsprüfung verleiht die Fachhochschule den Studierenden, die Hochschule für Polizei und öffentliche Verwaltung auch Personen, die als Beamte des Landes Nordrhein-Westfalen nach einem Studium an der Archivschule Marburg - Fachhochschule für Archivwesen - die Prüfung für die Laufbahn des gehobenen Archivdienstes bestanden haben, nach Maßgabe einer Satzung einen Diplomgrad. Der Diplomgrad wird mit dem Zusatz ,,Fachhochschule" (,,FH") verliehen.
Auf Grund eines erfolgreich abgeschlossenen Bachelor- oder Masterstudienganges gemäß § 3 Absatz 4 Nummer 3 sowie Absatz 4a verleiht die Hochschule für Polizei und öffentliche Verwaltung Nordrhein-Westfalen einen entsprechenden Hochschulgrad; die erfolgreich abgeleistete Bachelor-Hochschulprüfung gilt zugleich als Laufbahnprüfung.
Aufgrund eines erfolgreich abgeschlossenen Bachelor- oder Masterstudienganges gemäß § 3 Absatz 4b verleiht die Hochschule für Finanzen Nordrhein-Westfalen einen entsprechenden Hochschulgrad mit der nach der entsprechenden Prüfungsordnung zu bestimmenden Bezeichnung.
Kommentierung und frühere Fassungen sind noch nicht im Bestand.
Mit Bestehen der Hochschulprüfung verleiht die Hochschule einen Hochschulgrad „Bachelor of Laws“ beziehungsweise „Bachelor of Arts“.
Mit Bestehen der Hochschulprüfung verleiht die Hochschule den Hochschulgrad „Bachelor of Arts“.
Die Hochschule verleiht als Abschluss einen Mastergrad mit Angabe der Fachrichtung. Näheres regelt eine Satzung.
Mit Bestehen der Hochschulprüfung verleiht die Hochschule den Hochschulgrad „Bachelor of Arts“.
Die Hochschule verleiht auf Grund einer Hochschulprüfung, mit der ein Studienabschluss in einem Studiengang erworben wird, einen Bachelorgrad oder einen…
Mit Bestehen der Bachelorprüfung verleiht die Hochschule den Grad eines „Bachelor of Science“.
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.