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Die Ausbildung erfolgt nach dem dieser Verordnung als Anlage 1 beigefügten Musterausbildungsplan. Wesentliche Abweichungen davon sind mit dem für Vermessung zuständigen Ministerium abzustimmen. Die Reihenfolge der Ausbildungsabschnitte kann im Einzelfall geändert werden, wenn besondere Gründe dies angezeigt erscheinen lassen. Die Lehrgänge werden im Benehmen mit den kommunalen Spitzenverbänden an einem von dem für das amtliche Vermessungswesen zuständigen Ministerium zu bestimmenden Studieninstitut für kommunale Verwaltung durchgeführt. Der Einführungslehrgang soll am Anfang, der Fachlehrgang in der Mitte und der Abschlusslehrgang am Ende des Vorbereitungsdienstes liegen.
Die Reihenfolge der einzelnen Ausbildungsabschnitte wird in einem von der jeweiligen Einstellungsbehörde aufgestellten Ausbildungsplan festgelegt, der der…
Der Unterricht im Einführungs-, Fach- und Abschlusslehrgang wird im Einzelnen nach den in Anlage 2 aufgestellten Lehrplänen durchgeführt. Im Abschlusslehrgang…
Der Vorbereitungsdienst gliedert sich in Ausbildungsabschnitte, deren Anzahl und Inhalt im Ausbildungsrahmenplan (Anlage 1) geregelt sind und obliegt den dort…
Die Reihenfolge und Dauer der Ausbildungsabschnitte können aus wichtigen Gründen durch die Ausbildungsbehörde verändert werden. Die fachtheoretische Ausbildung…
Die theoretische Ausbildung erfolgt nach dem Musterausbildungsplan in den Ausbildungsbehörden und in zentralen Lehrgängen.
Die theoretische Ausbildung erfolgt nach dem Musterausbildungsplan in den Ausbildungsbehörden und in zentralen Lehrgängen.
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.