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Dienstvorgesetzte oder Dienstvorgesetzter der Referendarin oder des Referendars ist die Regierungspräsidentin oder der Regierungspräsident. Sie oder er bestellt zur Ausbildungsleitung eine geeignete verbeamtete Person der Bezirksregierung, welche die Befähigung für die Laufbahn des vermessungstechnischen Dienstes im Land Nordrhein-Westfalen, Ämtergruppe des zweiten Einstiegsamtes der Laufbahngruppe 2 erworben hat. Die Ausbildungsleitung lenkt und überwacht die gesamte Ausbildung. Die Ausbildung im Einzelnen obliegt jeweils der Leitung der Ausbildungsstelle oder der von ihr beauftragten Person.
Die Bezirksregierung stellt einen Ausbildungsplan auf, der die Abschnitte, Zeiten und Ausbildungsstellen festlegt. Wünsche der Referendarin oder des Referendars zu den Ausbildungsstellen können berücksichtigt werden.
Die Bezirksregierung ist dafür verantwortlich, dass der Ausbildungsplan eingehalten wird. Abweichungen sind nur in begründeten Fällen zulässig.
Die Referendarin oder der Referendar hat einen Ausbildungsnachweis nach Anlage 3 zu führen, welcher der Leitung der Ausbildungsstelle und nach Beendigung des jeweiligen Ausbildungsabschnittes der Bezirksregierung zur Prüfung und Bescheinigung vorzulegen ist.
Die Bezirksregierung hat für jede Referendarin und jeden Referendar eine Übersicht über die Ausbildung nach Anlage 4 zu führen.
Für Ausbildungsabschnitte, die länger als sechs Wochen dauern, wird der Referendarin oder dem Referendar eine persönliche Ausbildungsbetreuerin oder ein persönlicher Ausbildungsbetreuer durch die Ausbildungsstelle zugeteilt, die oder der hauptamtlich Führungsfunktionen ausübt und einen regelmäßigen fachlichen Austausch sicherstellt.
Die Ausbildungsbehörde stellt für jede Referendarin und jeden Referendar einen Ausbildungsplan auf. Wünsche der Referendarin oder des Referendars können…
Die Referendarin oder der Referendar wird von der Bezirksregierung, sofern diese die Ausbildung nicht selbst durchführt, einer Ausbildungsstelle gemäß Anlage 2…
Die Ausbildungsbehörde stellt für alle Referendarinnen und Referendare einen Ausbildungsplan auf, der die Abschnitte, Zeiten und Ausbildungsstellen sowie den…
Die Ausbildungsbehörde stellt für jede Referendarin und jeden Referendar einen Ausbildungsplan auf, der die Abschnitte, Zeiten und Ausbildungsstellen sowie den…
Ausbildungsbehörden sind die Bezirksregierungen. Die Ausbildungsbehörden weisen die Referendarinnen und Referendare den in Anlage 1 genannten Ausbildungsstellen…
Die Ausbildungsbehörde stellt für alle Referendarinnen oder Referendare einen Ausbildungsplan auf, der die Abschnitte, Zeiten und Ausbildungsstellen sowie den…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.