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Referendarinnen und Referendare werden nach dieser Verordnung ausgebildet. Wenn bei der Ausbildung erhebliche Abweichungen beabsichtigt werden, ist hierzu vorher die Zustimmung des Kuratoriums des Oberprüfungsamtes einzuholen.
Zu Beginn der Ausbildung soll das Ziel der Ausbildung erläutert und Hinweise auf die Gliederung der Ausbildung, den Ausbildungsstoff in den einzelnen Ausbildungsabschnitten und auf die Bestandteile des Staatsexamens gegeben werden.
Die Ausbildung soll durch Lehrgänge, Seminare, Planspiele, Arbeitsgemeinschaften und Übungen in freier Rede vertieft werden. Lehrgangsinhalte für die Prüfungsfächer Allgemeine Rechts- und Verwaltungsgrundlagen sowie Führungsaufgaben und Wirtschaftlichkeit sollen fachrichtungsübergreifend abgestimmt sein.
In Ausbildungsabschnitten, die länger als sechs Wochen dauern, sollen Übungsarbeiten gefertigt werden.
Die Ausbildung soll durch Lehrgänge, Seminare, Planspiele, e-Learning, Blended-Learning, Arbeitsgemeinschaften und Übungen in freier Rede sowie durch…
Inhalt und Umfang der Ausbildung ergeben sich aus dem Ausbildungsrahmenplan gemäß der Anlage zu dieser Verordnung.
Inhalte und Umfang der Ausbildung richten sich nach dem Ausbildungsrahmenplan (Anlage zu dieser Verordnung). Dabei sind die für die einzelnen…
Die Ausbildung ist so zu gestalten, dass die durch die Vorbildungsvoraussetzungen gemäß § 1 Absatz 2 Nummer 3 erworbenen fachwissenschaftlichen Kenntnisse der…
Die Ausbildung soll durch Lehrgänge, Seminare, Planspiele, computergestütztes Lernen (e-Learning), integriertes Lernen, Arbeitsgemeinschaften und Übungen in…
Die Ausbildung soll durch Lehrgänge, Seminare, weitere Lernmethoden, wie Planspiele, e-Learning, blended-Learning (integriertes Lernen) und Übungen in freier…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.