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Das Staatsexamen besteht aus
der häuslichen Prüfungsarbeit,
den schriftlichen Arbeiten unter Aufsicht und
der mündlichen Prüfung.
Das Staatsexamen besteht aus - der häuslichen Prüfungsarbeit, - den schriftlichen Arbeiten unter Aufsicht und - der mündlichen Prüfung.
Das Staatsexamen besteht aus - der häuslichen Prüfungsarbeit, - den schriftlichen Arbeiten unter Aufsicht und - der mündlichen Prüfung.
Das Staatsexamen besteht aus drei Prüfungsabschnitten:
einer Arbeit aus dem Staats- und Verfassungsrecht und
Die staatliche Prüfung umfasst jeweils einen schriftlichen, mündlichen und einen praktischen Teil.
Die Wiederholungsprüfung erstreckt sich auf die
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.