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Die Referendarin oder der Referendar wird von der Bezirksregierung, sofern diese die Ausbildung nicht selbst durchführt, einer Ausbildungsstelle gemäß Anlage 2 zugewiesen.
In einzelnen Ausbildungsabschnitten kann die Bezirksregierung auch bei sonstigen geeigneten Verwaltungen und Stellen ausbilden lassen.
Ausbildungsbehörden sind die Bezirksregierungen. Ausbildungsstellen sind neben den Bezirksregierungen das Landesamt für Natur, Umwelt und Klima und weitere…
Die Bezirksregierung stellt einen Ausbildungsplan auf, der die Abschnitte, Zeiten und Ausbildungsstellen festlegt. Wünsche der Referendarin oder des Referendars…
Ausbildungsbehörden sind die Bezirksregierungen. Die Ausbildungsbehörden weisen die Referendarinnen und Referendare den in Anlage 1 genannten Ausbildungsstellen…
die Bezirksregierungen,
Die Referendarinnen und Referendare können auf Antrag und nach Übereinkunft der beteiligten Stellen in einzelnen Ausbildungsabschnitten auch bei Verwaltungen,…
Während der Ausbildung werden Arbeitsgemeinschaften bei den Bezirksregierungen eingerichtet. Die Referendarin oder der Referendar hat an der Arbeitsgemeinschaft…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.