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Die Prüfung dient der Feststellung, ob die oder der Auszubildende auf Grund ihrer oder seiner fachlichen Kenntnisse die Befähigung für die Laufbahn des tierärztlichen Dienstes in der Veterinärverwaltung im Land Nordrhein-Westfalen besitzt.
Die Prüfung dient der Feststellung, ob die Beamtinnen oder die Beamten für die Laufbahn befähigt sind. Sie sollen nachweisen, dass sie die erforderlichen…
Die Prüfung dient der Feststellung, ob der Beamte für seine Laufbahn befähigt ist. Er soll nachweisen, daß er die erforderlichen Fachkenntnisse erworben hat und…
Die Ausbildung soll den Auszubildenden die erforderlichen Fachkenntnisse sowie die praktischen Fähigkeiten, Fertigkeiten und Methoden vermitteln, die sie zur…
Die Prüfung dient der Feststellung, ob die Beamtinnen und Beamten für ihre Laufbahn befähigt sind. Die Prüflinge sollen nachweisen, dass sie die erforderlichen…
Ziel des Vorbereitungsdienstes ist es, der oder dem Auszubildenden die Befähigung für die Laufbahn des tierärztlichen Dienstes in der Veterinärverwaltung des…
Diese Verordnung regelt den berufsbegleitenden Vorbereitungsdienst für die Laufbahn des tierärztlichen Dienstes in der Veterinärverwaltung im Land…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.