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Die Prüfung ist nicht bestanden, wenn
die Note in einem Fach der mündlichen Prüfung ,,ungenügend“ ist,
die Noten in zwei Fächern der mündlichen Prüfung ,,mangelhaft“ sind oder
in einem Fach der mündlichen Prüfung die Note ,,mangelhaft“ ist und nicht durch andere Noten in Fächern der mündlichen Prüfung ausgeglichen wird; ein Ausgleich ist durch mindestens zwei befriedigende Noten oder mindestens eine gute Note gegeben.
Die mündliche Prüfung ist nicht bestanden, wenn a) eine Note ,,ungenügend" oder b) der Durchschnitt der Noten schlechter als ,,ausreichend" ist oder c) zwei…
in einem Fach oder in zwei Fächern der mündlichen Prüfung die Note „mangelhaft“ ist und nicht durch andere Noten in Fächern der mündlichen Prüfung ausgeglichen…
in einem Fach oder in zwei Fächern der mündlichen Prüfung die Note „mangelhaft“ ist und nicht durch andere Noten in Fächern der mündlichen Prüfung ausgeglichen…
in einem Fach oder in zwei Fächern der mündlichen Prüfung die Note "mangelhaft" ist und nicht durch andere Noten in Fächern der mündlichen Prüfung ausgeglichen…
in einem Fach oder in zwei Fächern der mündlichen Prüfung die Note "mangelhaft" ist und nicht durch andere Noten in Fächern der mündlichen Prüfung ausgeglichen…
Die Prüfung ist nicht bestanden, wenn als Abschlussnote die Note ,,mangelhaft“ oder ,,ungenügend“ festgestellt worden ist.
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.