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Hat die oder der Auszubildende die Prüfung nicht bestanden, so darf sie einmal wiederholt werden.
Die Auszubildenden werden nur in dem Prüfungsteil geprüft, den sie nicht bestanden haben. Die Wiederholungsprüfung kann frühestens drei Monate nach Feststellung des Nichtbestehens der Prüfung durchgeführt werden.
Hat die Anwärterin oder der Anwärter die Prüfung nicht bestanden oder gilt sie als nicht bestanden, so kann sie einmal wiederholt werden. Die Prüfung ist…
Hat die Anwärterin oder der Anwärter die Prüfung nicht bestanden, so darf diese einmal wiederholt werden.
Wer die Prüfung nicht bestanden hat, kann sie einmal wiederholen. Die Frist, nach deren Ablauf die Prüfung wiederholt werden kann, bestimmt der…
Wer die Prüfung nicht bestanden hat, kann sie einmal wiederholen. Die Frist, nach deren Ablauf die Prüfung wiederholt werden kann, bestimmt das…
Wer die Prüfung nicht bestanden hat, kann sie einmal wiederholen. Die Frist, nach deren Ablauf die Prüfung wiederholt werden kann, bestimmt der…
Wer die Prüfung nicht bestanden hat, kann sie einmal wiederholen. Die Frist, nach deren Ablauf die Prüfung wiederholt werden kann, bestimmt der…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.