VerdOrdenErl SL — InhaltsübersichtGesetzgeltende FassungSachgebietAllgemeine innere VerwaltungArt. 3 VerdOrdenErl SLErlass der saarländischen Landesregierung über die Stiftung des Saarländischen Verdienstordens Vom 10. Dezember 1974 Art. 2Art. 4 Leichte SpracheEinfache SpracheDer Orden wird vom Ministerpräsidenten verliehen. Art. 2Art. 4