Art. 4 Nr. a VerdOrdenErl SLErlass der saarländischen Landesregierung über die Stiftung des Saarländischen Verdienstordens Vom 10. Dezember 1974
für den Bereich des Landtags der Landtagspräsident und
Art. 3 VerdOrdenErl SLErlass der saarländischen Landesregierung über die Stiftung des Saarländischen Verdienstordens Vom 10. Dezember 1974
Der Orden wird vom Ministerpräsidenten verliehen.
(XXXX) Nr. 3 BVertrBMBAnOAnordnung über die Vertretung des Bundes im Geschäftsbereich des Bundesministers für innerdeutsche Beziehungen
Rechtsgeschäftliche VertretungBei Rechtsgeschäften wird der Bund - unbeschadet besonders angeordneter Beschränkungen - durch den Präsidenten der Bundesanstalt…
§ 4 Abs. 1 BLEGGesetz über die Errichtung einer Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung
Der Präsident führt die Geschäfte und verwaltet das Vermögen der Bundesanstalt in eigener Verantwortung nach Maßgabe dieses Gesetzes, der Satzung und den…