Gesetze
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Der Präsident führt den Vorsitz und nimmt außerhalb der Sitzungen die Befugnisse des Verfassungsgerichtshofs wahr.
Ständiger Vertreter des Präsidenten ist der Vizepräsident.
Sind der Präsident und der Vizepräsident verhindert, nimmt das lebensälteste Mitglied des Verfassungsgerichtshofs die Befugnisse des Präsidenten wahr.
1Ist der Präsident/die Präsidentin des Verfassungsgerichtshofs verhindert, so vertritt ihn/sie der Vizepräsident/die Vizepräsidentin. 2Ist auch der…
Die Vizepräsidentin oder der Vizepräsident vertritt die Präsidentin oder den Präsidenten, soweit diese/r an der Wahrnehmung ihrer/seiner Amtsgeschäfte gehindert…
Der Präsident oder die Präsidentin vertritt den Verfassungsgerichtshof nach außen und führt die allgemeine Verwaltung. Er wird durch den Vizepräsidenten oder…
Der Verfassungsgerichtshof setzt sich zusammen aus dem Präsidenten, dem Vizepräsidenten und aus fünf weiteren Mitgliedern. Die Mitglieder werden durch sieben…
Der Vizepräsident vertritt den Präsidenten, soweit dieser durch Abwesenheit, Krankheit oder durch sonstige Umstände an der Wahrnehmung seiner Amtsgeschäfte…
Der Verfassungsgerichtshof setzt sich zusammen aus dem Präsidenten, dem Vizepräsidenten und aus fünf weiteren Mitgliedern. Die Mitglieder werden durch sieben…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.